Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB auf Grundlage der ImmoWertV für folgende Zwecke:
- Kauf- und Verkauf von Immobilien
- Erbauseinandersetzungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Erbbauzinsanpassungen
- Zwangsversteigerungen
- steuerliche Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden
- Entschädigungsleistungen
Unverbindliche Marktwertschätzungen zur:
- Überprüfung von Kauf- und Verkaufspreisen
- Kaufpreisfindung
- Vermögensregelung
- Erbschaftsregelung
- Kauf- und Verkaufsentscheidung
- Dokumentation und Archivierung von Immobilengeschäften