Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB auf Grundlage der ImmoWertV für folgende Zwecke:

  • Kauf- und Verkauf von Immobilien
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Zwangsversteigerungen
  • steuerliche Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden
  • Entschädigungsleistungen

Unverbindliche Marktwertschätzungen zur:

  • Überprüfung von Kauf- und Verkaufspreisen
  • Kaufpreisfindung
  • Vermögensregelung
  • Erbschaftsregelung
  • Kauf- und Verkaufsentscheidung
  • Dokumentation und Archivierung von Immobilengeschäften